Das Sakrament der Busse
Das Sakrament der Busse
Das Sakrament der Buße gibt den von der Sünde gemordeten Seelen das ewige Leben Christi und die Freundschaft Gottes zurück.
„Aus Sündern bestehend, wirkt die streitende Kirche ihr Heil unter tausend Gefahren im Verlauf eines anfälligen Daseins voll von Niederlagen und immer neuen Niederlagen. Hätte der Erlöser nicht ein ständiges Sakrament der Barmherzigkeit und Verzeihung eingesetzt, so wäre der mystische Leib rasch dem Zerfall und dem Tod anheimgefallen. Das Sakrament der Buße aber gibt den von der Sünde gemordeten Seelen das ewige Leben Christi und die Freundschaft Gottes zurück. Auch hier ist wieder festzuhalten, daß nicht nur die einzelnen Menschen für sich allein die Früchte des Bußsakraments einheimsen. Außer den Sündern, die sich bekehren, oder den Gerechten, die sich durch die Lossprechung des Priesters zu größerer Heiligkeit aufschwingen, kommen diese Gnaden der Auferstehung und der Heiligung dem ganzen mystischen Leib zugute.“
(Marie-Michel Philipon OP, Die Sakramente im Leben des Christen, Freiburg im Breisgau 1958, Einführung)
Deshalb hat seinerzeit das Vierte Latterankonzil beschlossen: „Jeder Gläubige, Mann oder Frau, soll nach Erreichen der Jahre der Unterscheidung wenigstens einmal im Jahr persönlich all seine Sünden gewissenhaft seinem eigenen Priester beichten und sich bemühen, die auferlegte Buße nach Kräften zu erfüllen. Er soll wenigstens an Ostern mit Ehrfurcht das Sakrament der Eucharistie empfangen…“ (COD II, 245)
Einzelbeichte
Man hätte Krankheiten oder gar Epidemien keineswegs überwunden, indem man die Ärzte „abschaffen“ würde, um künftig weder zu diagnostizieren, geschweige denn zu therapieren oder gar zu heilen. Ebenso lächerlich wäre eine Pastoral, die für alles nur sogenanntes Verständnis zeigt, anstatt Gewissensnot sakramental zu heilen und dabei im Umfeld Ängste zu nehmen und falsche Bedenken zu zerstreuen. Gemeinsame, kollektive Bussandachten sind dafür zuwenig und ersetzten keineswegs das Sakrament der Einzelbeichte. Das hat Anfang 2009 die SBK in ihrem Dekret bzgl. can 961 CIC, das die Generalabsolution auf den Fall der Todesgefahr einschränkt, bestätigt. „Jedoch muss man jedesmal beichten, wenn man kommunizieren will, sich aber einer Todsünde bewusst ist, und ebenso, wenn man im Sterben liegt oder sich an etwas begibt, was einen in Todesgefahr bringt. Doch über diese Verpflichtung hinaus ist es sehr gut, häufig zu beichten und das Gewissen rein zu halten, ganz besonders weil der, der nur selten beichtet, nur schwer gut beichten kann.“
(Robert Bellarmin, Katechismen, 139)

